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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen: Beförderungsvertrag Widerrufsrecht Merkblatt für Passagiere Inhalt des Beförderungsvertrages ist die einmalige Beförderung einer Person in einem Heißluftballon. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung versichert. Zusätzlich besteht eine für Luftfahrtunternehmen gesetzlich geforderte Unfallversicherung. Bestandteil dieses Beförderungsvertrages sind auch die nachfolgenden Beförderungsbestimmungen und der Inhalt des “Merkblattes für Passagiereâ€. 1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der auf dem Ticket eingetragene Passagier. 2. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung, sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zu Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort. 3. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen , das die gleichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes (§20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen. 4. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem geltenden Luftfahrtgesetz. 5. Eine Haftung für Gepäck, Foto-und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Passagier selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. 6. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist. 7. Die Nichtbeachtung des “Merkblattes für Passagiere†kann zum Ausschluss der Fahrt führen. 8. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt besteht. 9. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/ Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt § 254 BGB. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach §44 LuftVG tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben, oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten. 10. Um einen Termin für eine Ballonfahrt zu vereinbaren, sollte sich der Passagier mit uns frühzeitig telefonisch in Verbindung setzen. Bitte geben Sie die Buchungsnummer bei der Terminvereinbarung an. Für pünktliches Erscheinen am Startplatz oder vereinbarten Treffpunkt, ist der Passagier selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vor Fahrttermin) führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises. Das Ticket bitte zur Ballonfahrt mitbringen und beim Piloten unterschrieben abgeben. 11.Die ausgestellten Tickets sind 18 Monate ab Buchungsdatum gültig. Stornierungen sind innerhalb von 4 Wochen unter Abzug von 15% Stornogebühr vom Ticketpreis möglich. Abgelaufene Tickets können einmalig durch Zuzahlung von €50.- um weitere 18 Monate im Anschluß an das Verfalldatum verlängert werden. 12.Der Fahrgast macht mit dem Luftfahrtunternehmen selbständig einen Starttermin aus. Sollte der Termin z.B. wetterbedingt abgesagt werden, liegt es am Fahrgast, einen neuen Termin zu vereinbaren. Es besteht jedoch kein Anspruch auf sofortige Erfüllung des Terminvorschlages. Das Ticket ist nach wetterbedingten Absagen der Ballonfahrt wieder volle 18 Monate gültig. Der Folgetermin muss dann innerhalb 18 Monaten nach dem letzten wetterbedingt abgesagten Termin vereinbart werden, ansonsten verliert das Ticket die Gültigkeit. 13.Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. In diesem Fall wird ein neuer Termin vereinbart. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, dem Passagier rechtzeitig Informationen über die Durchführbarkeit der Fahrt zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt 14. Die Preise gelten für die Ballonfahrt, Ballontaufe mit persönlicher Urkunde, Personen und Sachversicherung und Unfallversicherung, sowie der Abwicklung, Organisation und Termineinbuchung. Eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen ist im Verfolgerfahrzeug vorhanden. Der Passagier ist jedoch grundsätzlich selbst für den Transfer zum Startplatz und vom Landeplatz zurück zum Ausgangsort verantwortlich. 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens Ballon Team Ammersee. 16.Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des 13 BGB Jürgen Fels Gartenstrasse 14a 82279 Eching am Ammersee Tel: 08143/444551 Fax. 08143/444548 E-mail: info@ammersee-ballonfahrten.de 16. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.
Merkblatt für Passagiere: SicherheitsanweisungenMit diesem Merkblatt wollen wir Ihnen bereits vor Antritt Ihrer Ballonfahrt einige Hinweise geben, die gut durchzulesen sind und zu Ihrer eigenen Sicherheit und Information beachtet werden müssen.
Vor der Fahrt: Ballonfahren gleicht einer sportlichen Betätigung und setzt gute Konstitution und körperliche Fitneß der Passagiere voraus. Der Ballonführer wird Sie beim Auf- und Abbau des Ballons aktiv beteiligen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn Sie sich dazu in der Lage sehen und damit einverstanden sind. Herz- Kreislauf- Lungen- Gelenkkranke, frisch Operierte etc. sollten vor der Fahrt ihren Arzt befragen. Bei dessen Zustimmung zur Ballonfahrt ist auch der Ballonführer zu informieren. Auch eine Erkältung beeinträchtigt Ihre Fitness. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Das Ballon Team Ammersee übernimmt keine Haftung, sollten medizinische Gründe gegen eine Ballonfahrt sprechen. Mindestalter ist 12 Jahre sowie eine Körpergröße von mindestens 1,30 m. Jugendliche unter 18 Jahre brauchen die Einwilligung der Eltern. Allgemein: • Rauchverbot im Korb und im Umkreis von 15Meter von Korb, Hänger und Hülle. • Kleidung wie auf einer Wanderung zur gleichen Jahreszeit. Jeans und Oberbekleidung aus Baumwolle oder ein Fliesspulli haben sich bewährt. Festes Schuhwerk (Wanderschuhe) ‚ das auch die Knöchel schützt. Schuhe mit hohen Absätzen sind nicht geeignet. • Vor und während der Fahrt kein Alkohol. • Foto-, Film- und Videogeräte dürfen mitgenommen werden. (Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der Fahrt und insbesondere bei der Landung verantwortlich). • Glas, spitze und scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Beim Start und während der Fahrt: • Der Ballonführer hilft Ihnen beim Einsteigen in den Ballonkorb und weist Ihnen einen Platz zu. Halten Sie sich nur an den im Korb angebrachten Halteschlaufen fest. • Keine Gegenstände über Bord werfen. • Nicht auf den Korbrand oder die Gasflaschen setzen. • Nicht an Seilen, Schläuchen oder Ventilen festhalten oder ziehen Während der Landung: 1. Blick nach hinten (also mit dem Rücken in Fahrtrichtung). 2. Mit beiden Händen gut an den im Ballonkorb angebrachten Schlaufen festhalten. 3. Leicht in die Knie gehen und dabei Beine und Füße fest geschlossen halten. 4. Nicht nach vorne in Fahrtrichtung abstützen. 5. Nicht auf den Korbboden setzen. 6. Den Kopf nicht über den Korbrand oder über die Propangasflaschen halten. 7. Erst aus dem Korb aussteigen, wenn der Ballonführer dazu die Anweisung gibt.
Die Ballonfahrt mit uns soll für jeden Passagier ein Supererlebnis sein. Mit Ihrer positiven Einstellung, mit Ihrer guten Stimmung, mit Ihrem sportlichen Einsatz, aber auch mit entsprechender Disziplin tragen Sie wesentlich dazu bei. Die Korbbesatzung ist eine Mannschaft im abenteuerlichen Einsatz. Nach dem Grundsatz “Jeder für Jeden“ gilt deshalb auch das persönliche “Du.“ Gehen Sie bitte locker an Ihre Ballonfahrt heran. Ein Schwindelgefühl oder Höhenangst erzeugt eine Ballonfahrt nicht, da der Ballon nicht (wie Brücken oder Gebäude) mit der Erde verbunden ist. Er hebt sich ganz sanft von der Erde ab (kein Fahrstuhleffekt) und auch während der Fahrt gibt es weder Pendelbewegungen noch die beim Fliegen unangenehmen “Luftlöcher“.
Der Ballonfahrer beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen. Zu Ihrer Ballonfahrt wünschen wir Ihnen recht viel Vergnügen
Ballon-Team-Ammersee, Jürgen Fels 82279 Eching am Ammersee, Gartenstr.14a Tel. 08143 / 444551 |